01
AGB der 2M Concepts GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Rahmen für die Geschäftsbeziehung mit unseren gewerblichen Auftraggebern. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder Vertrag gehen abweichenden allgemeinen Regelungen vor.
02
Allgemeine Lagervereinbarung
Für einmalige, kurzfristige und langfristige Einlagerungen wird ergänzend unsere allgemeine beziehungsweise auftragsbezogene Lagervereinbarung einbezogen.
Sie regelt insbesondere Art und Beschaffenheit der Güter, Bestands- und Lagerverzeichnisse, Vergütung, Laufzeit, Kündigungsfristen, Haftung sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Für die Lagerung und Digitalisierung von Akten gelten unsere eigenen Vereinbarungen, da diese Tätigkeiten vom Anwendungsbereich der ADSp 2017 und der Logistik-AGB 2019 ausgenommen sind.
03
ADSp 2017
Für Speditions-, Fracht- und Verkehrsverträge sowie damit zusammenhängende speditionsübliche Lager- und Logistikleistungen gelten – soweit im jeweiligen Vertragsverhältnis wirksam vereinbart – die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).
Die ADSp enthalten insbesondere Regelungen zu Pflichten, Versicherung, Haftung und Haftungsbegrenzungen. Bitte beachten Sie besonders die Haftungsregelungen in den Ziffern 22 bis 27 sowie die Haftungsbegrenzungen bei verfügter Lagerung in Ziffer 24.
ADSp 2017 als PDF öffnen →
04
Logistik-AGB 2019
Für logistische Zusatzleistungen, die nicht bereits von einem Verkehrs-, Fracht-, Speditions- oder Lagervertrag erfasst werden, gelten – soweit wirksam vereinbart – ergänzend die Logistik-AGB 2019.
Sie betreffen beispielsweise Warenbehandlung, Warenprüfung, Aufbereitung, kundenspezifische Anpassungen, Qualitätskontrolle sowie weitere Leistungen innerhalb der Lieferkette. Soweit sich ADSp und Logistik-AGB widersprechen, gehen nach Ziffer 1.4 der Logistik-AGB die ADSp vor.
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05
Geltungsbereich und Einbeziehung
Die genannten Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die ADSp 2017 und die Logistik-AGB 2019 gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Welche Bedingungen im konkreten Auftrag gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Lagervereinbarung und sonstigen individuellen Absprachen. Die Bedingungen beauftragter Speditionen oder Kurierdienstleister werden nicht allein durch deren Beauftragung automatisch Bestandteil des Vertrags zwischen 2M Concepts GmbH und dem Kunden.
Die maßgeblichen Vertragsunterlagen werden vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt beziehungsweise über diese Seite zugänglich gemacht.
06
Fragen und Unterlagen
Bei Fragen zu den geltenden Vertragsgrundlagen oder wenn Sie Unterlagen in Textform benötigen, wenden Sie sich bitte an:
info@2m-concepts.de
+49 8161 459 8886
07
Aktualität
Maßgeblich ist stets die Fassung, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam einbezogen wurde. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
Stand: 19.09.2026